Für welche Produkte gilt die Einweg Pfandpflicht?

Alle trinkbaren Wässer. Dazu gehören:

– Wasser mit und ohne Kohlensäure
– Wasser mit und ohne Geschmack
– Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwasser

Biere. Dazu gehören:

– klassisches Bier
– alkoholfreies Bier
– Biermischgetränke

Alkoholische Mischgetränke. Dazu gehören:

– Getränke die unter die Branntweinsteuer fallen und mit einem Alkoholgehalt unter 15 Volumenprozent.
– Getränke die unter die Branntweinsteuer mit einem Anteil von Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen unter 50 Prozent.

Erfrischungsgetränke. Dazu gehören:

– Getränke mit und ohne Kohlensäure
– Limonaden, Cola-Getränke, Brausen
– Eistee, Bittergetränke
– Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure
– Milcherzeugnismischgetränke mit mind. 50 Prozent Molkeanteil
– alle diätischen Getränke im Sinne der Diätverordnung

Noch Fragenzeichen im Kopf? Kein Problem. Lass‘ uns doch einfach sprechen wir unterstützen dich während des gesamten Prozesses gerne.

 

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